ISK

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.

Das ISK ist ein Qua­li­täts­merk­mal, mit dem eine Pfar­rei (Ver­bän­de und ande­re kirch­li­che Rechts­trä­ger sind ana­log zu betrach­ten) Stel­lung bezieht und unter­streicht, dass dem Schutz der ihr anver­trau­ten Per­so­nen höchs­te Prio­ri­tät bei­gemes­sen wird. Grund­la­ge ist eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders, der unbe­ding­ten Wert­schät­zung und des respekt­vol­len Umgangs aller Mit­glie­der inner­halb der Pfarrei.

Die Erarbeitung eines ISK ist ein Organisationsentwicklungsprozess,

  • in dem die Pfar­rei­lei­tung, i.d.R. der lei­ten­de Pfar­rer, die Ver­ant­wor­tung für die Erstel­lung übernimmt.
  • in dem Hal­tun­gen und Kul­tur in der Pfar­rei zur Spra­che kommen. 
  • in dem sich Pfar­rei­en mit mög­li­chen Risi­ken für Min­der­jäh­ri­ge und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne in ihrem Ange­bot aus­ein­an­der­set­zen. (Risi­ko­ana­ly­se)
  • in dem vor­lie­gen­de Risi­ken offen­ge­legt, eine kla­re Hal­tung gegen sexua­li­sier­te Gewalt ein­ge­nom­men und dar­aus resul­tie­ren­de Maß­nah­men for­mu­liert wer­den. (Ver­än­de­run­gen, Ver­ein­ba­run­gen und Absprachen)
  • in dem Kin­der, Jugend­li­che und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne nach deren Mög­lich­keit betei­ligt sind. (Par­ti­zi­pa­ti­on)

Der Gewinn durch ein ISK:

  • reflek­tier­te Aus­ein­an­der­set­zung mit insti­tu­tio­nel­len Gege­ben­hei­ten, Struk­tu­ren und Umgangsweisen
  • Ori­en­tie­rung und Hand­lungs­si­cher­heit aller Beteiligten
  • Signal nach innen und außen, dass mit dem The­ma Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt ver­ant­wor­tungs­voll und pro­fes­sio­nell umge­gan­gen wird
  • Schaf­fen von Trans­pa­renz und Ver­trau­en (auch als Schutz vor fal­scher Verdächtigung)
  • The­ma­ti­sie­rung, Auf­de­ckung und Ver­hin­de­rung von Grenz­ver­let­zun­gen und Übergriffen
  • Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung einer Kul­tur des acht­sa­men Miteinanders

Das ISK besteht aus folgenden Bausteinen:

Schaubild A RGB web

Risiko- und Schutzanalyse

Am Beginn der Ent­wick­lung eines ISK steht die genaue und ehr­li­che Ana­ly­se der eige­nen Pfar­rei im per­sön­li­chen, kon­zep­tio­nel­len, struk­tu­rel­len und räum­li­chen Bereich.

Es geht dar­um, die eige­ne Pfar­rei kri­tisch in den Blick zu neh­men und mög­li­che​„ver­letz­li­che“ Stel­len, soge­nann­te Risi­ko­fak­to­ren, zu iden­ti­fi­zie­ren. Aber auch die bereits vor­han­de­nen Struk­tu­ren für einen siche­ren Ort zu ana­ly­sie­ren, zu benen­nen und zu stär­ken (Schutz­maß­nah­men). Eine Betei­li­gung derer, die es angeht ist hier­bei ent­schei­dend, um unter­schied­li­che Blick­win­kel ein­zu­be­zie­hen und blin­de Fle­cken nach Mög­lich­keit zu mini­mie­ren. Es gilt Stär­ken zu stär­ken und Schwä­chen zu schwä­chen. Das The­ma Prä­ven­ti­on soll zum Quer­schnitts­the­ma in der Pfar­rei (ange­fan­gen von der Grup­pen­stun­de zum The­ma Kin­der­rech­te bis hin zur Dis­kus­si­on zu Füh­rungs­kul­tur im Pfarr­team) gemacht wer­den, es geht um Ent­ta­bui­sie­rung, Sen­si­bi­li­sie­rung und Begriffsschärfung. Durch die­se inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung wird die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders weiterentwickelt.

Durch die Arbeit an der Risi­­ko- und Schutz­ana­ly­se ent­steht ein dif­fe­ren­zier­tes Bild der Pfar­rei. Sowohl Risi­ken als auch bereits vor­han­de­ne Schutz­maß­nah­men lie­gen offen. Die Ergeb­nis­se aus die­sem Arbeits­schritt flie­ßen in die Bau­stei­ne des ISK ein, ins­be­son­de­re in den Verhaltenskodex.

Blick­win­kel der Risi­­ko- und Schutz­ana­ly­se sind:

  • Beziehungs-& Kon­takt­ge­stal­tung
  • Kör­per­kon­takt
  • emo­tio­na­le Situationen 
  • 1:1 Situa­tio­nen
  • Macht- & Abhängigkeitsverhältnisse
  • räum­li­che Situationen
  • her­aus­for­dern­de Themen 

Personalauswahl- und Entwicklung

In Bewer­bungs­ge­sprä­chen mit Ange­stell­ten der Pfar­rei bzw. Erst­ge­sprä­chen mit neu­en Ehren­amt­li­chen ist es not­wen­dig, die insti­tu­tio­nel­len Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men vor­zu­stel­len und eine Zustim­mung dazu abzu­fra­gen. Das Vor­le­gen eines Erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­ni­s­es (eFZ) und das Unter­zeich­nen der Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung ist inte­gra­ler Bestand­tei­ler der Personalauswahl.

Wird bereits hier deut­lich, dass sich die Pfar­rei aktiv dem Schutz vor sexua­li­sier­ter Gewalt ver­schrie­ben hat, so kön­nen poten­ti­el­le Täter:innen abge­schreckt wer­den. Vor Unter­schrift des Arbeits­ver­tra­ges ist min­des­tens eine schrift­li­che Infor­ma­ti­on zum ISK mit sei­nen ein­zu­hal­ten­den Schrit­ten (z.B. Ver­hal­tens­ko­dex, Beschwer­de­we­ge, ver­pflich­ten­de Prä­ven­ti­ons­schu­lung…) aus­zu­hän­di­gen. Hier wird auch dar­auf ver­wie­sen, wel­che Doku­men­te von den zukünf­ti­gen Mit­ar­bei­ten­den bei­gebracht wer­den müs­sen. In der Ein­ar­bei­tungs­zeit und in den jähr­li­chen Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­chen muss Raum für die The­ma­tik Prä­ven­ti­on geschaf­fen werden.

Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung
Alle Mit­ar­bei­ten­den und ehren­amt­lich täti­ge Per­son, der/​die ein eFZ vor­legt, wird zusätz­lich auf­ge­for­dert eine Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung zu unter­schrei­ben. Mit die­ser bestä­tigt die Per­son, dass bezüg­lich der ein­schlä­gi­gen Para­gra­phen kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den ist bzw. und kei­ne rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung erfolg­te.
Damit schließt die Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung eine Lücke, die das eFZ nicht abdeckt, da die­ses nur bereits abge­ur­teil­te Ver­fah­ren beinhal­tet. (Aus­nah­men müs­sen von der Pfar­rei­lei­tung schrift­lich mit Begrün­dung doku­men­tiert werden.)

Drit­te
Beauf­tragt die Pfar­rei exter­ne Per­so­nen oder Fir­men zur Durch­füh­rung von Dienst­leis­tun­gen oder wer­den Räu­me der Pfar­rei Drit­ten über­las­sen, sind die obi­gen Punk­te ana­log ein­zu­hal­ten. Die Pfar­rei und der exter­ne Dienst­leis­ter ver­stän­di­gen sich unter­ein­an­der über die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Standards.

Verhaltenskodex

Ein Ver­hal­tens­ko­dex ist eine schrift­li­che Zusam­men­stel­lung ver­bind­lich gel­ten­der, klar und ver­ständ­lich for­mu­lier­ter, umsetz­ba­rer und öffent­lich bekann­ter Ver­hal­tens­re­geln. Vor allem bezo­gen auf den ange­mes­se­nen Umgang mit Nähe und Distanz und einen respekt­vol­len Umgang aller Pfar­rei­mit­glie­der untereinander.

Er trägt ins­be­son­de­re dazu bei, dass die Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders kon­kret beschrie­ben und aus­dif­fe­ren­ziert wird.

Er ver­folgt die­se Zielsetzungen:

  • Über­win­dung von Sprach­lo­sig­keit und Unsi­cher­hei­ten im Umgang mit sexua­li­sier­ter Gewalt 
  • Durch­kreu­zen von typi­schen Täter:innenstrategien (z.B. Bevor­zu­gun­gen) und damit Erschwe­rung von Grooming 
  • Siche­re­res Erken­nen, Benen­nen und Stop­pen von Fehl­ver­hal­ten sowohl durch Betrof­fe­ne als auch durch beob­ach­ten­de Dritte
  • Abbau von Ängs­ten und Unsi­cher­hei­ten im eige­nen Ver­hal­ten: Was darf ich über­haupt noch?
  • Schaf­fen von Sicher­heit und Ori­en­tie­rung im eige­nen Ver­hal­ten: Ich bewe­ge mich inner­halb der ver­ein­bar­ten Standards!
  • Erleich­te­rung Hil­fe zu holen, wenn Rege­lun­gen über­tre­ten werden 
  • Schutz vor fal­schen Beschul­di­gun­gen und Verdächtigungen 
  • Basis zur Eigen­re­fle­xi­on und zur Refle­xi­on des pro­fes­sio­nel­len Umgangs mit Nähe und Distanz im Team und dadurch Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät der Arbeit in der Pfarrei

Jede Pfar­rei erar­bei­tet ihren eige­nen Ver­hal­tens­ko­dex. Dar­über hin­aus erfor­dern beson­de­re Tätig­keits­be­rei­che (z.B. die Asyl­ar­beit oder der Senio­ren­kreis einer Pfar­rei) und Situa­tio­nen (z.B. eine Fahrt der Jugend­grup­pe nach Assi­si oder geist­li­che Beglei­tung) ggf. kon­kre­te eige­ne Rege­lun­gen, wenn beson­de­re Nähe oder Abhän­gig­kei­ten (z.B. Über­nach­tung, 1:1 Situa­tio­nen…) gege­ben sind. 

Der Ver­hal­tens­ko­dex umfasst Rege­lun­gen zu:

  1. Beach­tung der Intimsphäre
  2. Gestal­tung von Nähe und Distanz 
  3. Ange­mes­sen­heit von Körperkontakt
  4. Spra­che und Wortwahl
  5. Zuläs­sig­keit von Geschen­ken und Vergünstigungen
  6. Umgang mit und Nut­zung von Medi­en und sozia­len Netzwerken
  7. Dis­zi­pli­nie­rungs­maß­nah­men (erzie­he­ri­sche Maßnahmen)
  8. Ange­bo­te mit Über­nach­tung, Nacht­dienst und ver­gleich­ba­re Situationen

Kin­der, Jugend­li­che, schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne müs­sen ange­mes­sen in die Ent­wick­lung des Ver­hal­tens­ko­dex ein­ge­bun­den wer­den.
Jede:r haupt‑, neben‑, und ehrenamtliche:r Mitarbeiter:in ver­pflich­tet sich in einer Ver­pflich­tungs­er­klä­rung dar­auf den Ver­hal­tens­ko­dex einzuhalten.

Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen

Soll der Ver­hal­tens­ko­dex eine arbeits­recht­li­che Ver­bind­lich­keit für die Ange­stell­ten der Pfar­rei haben, muss die Pfar­rei ihn als Dienst­an­wei­sung in Kraft setzen.

Neben dem Ver­hal­tens­ko­dex hat die Pfar­rei auch die Mög­lich­keit in Gebäu­den der Pfar­rei (z.B. Pfarr­heim …) eine Haus­ord­nung zu erlas­sen, um den Qua­li­täts­stan­dard der Pfar­rei hin­sicht­lich Schutz der Anver­trau­ten sicht­bar wer­den zu lassen.

Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall

Die Pfar­rei beschreibt im ISK auch, wie im Ver­dachts- oder Beschwer­de­fall zügig vor­ge­gan­gen wer­den soll, um wei­te­ren Scha­den abwen­den zu können.

Auch kri­sen­er­fah­re­ne Orga­ni­sa­tio­nen reagie­ren auf Mis­s­­brauchs- und Gewalt­hand­lun­gen in den eige­nen Rei­hen mit einem Schock­zu­stand. Alle Betei­lig­te sehen sich mit Gefüh­len kon­fron­tiert, die nichts mit ihrem​“nor­ma­len” Erfah­rungs­schatz inner­halb der Orga­ni­sa­ti­on zu tun haben. Eine struk­tu­riert beschrie­be­ne Ver­fah­rens­wei­se im Ver­­­d­achts- oder Beschwer­de­fall soll die Hand­lungs­fä­hig­keit auf­recht erhal­ten und soll einem zu schnel­len, unko­or­di­nier­tem und dem anfäng­li­chen Schock ant­wor­ten­dem Han­deln ent­ge­gen­wir­ken und eine nöti­ge Ori­en­tie­rung in der Aus­nah­me­si­tua­ti­on bie­ten. Haupt­säch­lich ist die Lei­tungs­ebe­ne dafür ver­ant­wort­lich , Scha­den von den Betei­lig­ten abzu­wen­den, dabei ste­hen der Schutz und die Rech­te von Betrof­fe­nen im Fokus. Auch auf ange­mes­se­ne Doku­men­ta­ti­on, Beach­tung des Daten­schut­zes und das Gewähr­leis­ten von Ver­trau­lich­keit muss geach­tet werden. 

Für alle Betei­lig­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Bera­tungs­mög­lich­kei­ten inner­halb und außer­halb der Pfar­rei und inner- und außer­kirch­lich sowie die Mel­­de- und Beschwer­de­we­ge in geeig­ne­ter Form bekannt gemacht sind. Außer­dem soll im ISK beschrie­ben wer­den, wie nach einem Vor­fall oder Ver­dacht mit dem betrof­fe­nen Umfeld (z.B. dem Pfarr­ge­mein­de­rat oder der Kir­chen­ver­wal­tung) wei­ter­ge­ar­bei­tet wer­den soll. 

Es haben sich nie­der­schwel­li­ge Mel­de­mög­lich­kei­ten bewährt, die meh­re­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le bedie­nen (z.B. direk­tes Gespräch oder digi­ta­le Mög­lich­keit). Es ist auch wich­tig zu klä­ren, wie mit Ver­dachts­mo­men­ten umge­gan­gen wird, die sich nicht erhär­ten und wie ein:e Beschuldigte:r dann reha­bi­li­tiert wer­den kann. Ein ers­ter wich­ti­ger Schritt bei den Beschwer­de­we­gen ist es daher sach­lich und dis­kret mit Hin­wei­sen umzu­ge­hen. Per­so­nen, mit Kon­takt zu Betrof­fe­nen bzw. zu Beschuldigten/Täter:innen erhal­ten Supervision.

Qualitätsmanagement

Damit die Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on nach­hal­tig Beach­tung fin­den und nicht nach Fer­tig­stel­lung in Ver­ges­sen­heit gera­ten, ist es wich­tig, dass sie regel­mä­ßig (min­des­tens alle 5 Jah­re) über­prüft und in die Abläu­fe der Pfar­rei (ggf. in das bestehen­de Qua­li­täts­ma­nage­ment) ver­an­kert werden.

Das ISK soll­te regel­mä­ßig auf des­sen Wirk­sam­keit unter­sucht wer­den um gege­be­nen­falls neue Instru­men­te ein­zu­set­zen oder vor­han­de­ne zu ver­än­dern. Beson­ders soll­ten die Abläu­fe und Vor­ga­ben im ISK eva­lu­iert wer­den, wenn es zu einem Ver­dacht oder Vor­fall gekom­men ist. Ziel ist es für jede Pfar­rei bzw. für jeden Pfarr­ver­band eine für Prä­ven­ti­ons­fra­gen geschul­te Per­son ver­füg­bar zu haben, die unter­stüt­zend und bera­tend bei der Umset­zung des Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­tes unter die Arme grei­fen kann.

Präventionsschulungen

Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der Prä­ven­ti­ons­ar­beit. Sie bie­ten Gele­gen­heit, sich inten­siv und aus­führ­lich mit dem The­ma sexua­li­sier­te Gewalt aus­ein­an­der zu setzen.

Die Rah­­men­or­d­­nung- Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt ver­pflich­tet alle Mitarbeiter:innen im Bis­tum Pas­sau und bie­tet vie­len ehren­amt­lich Täti­gen an, sich zum The­ma sexua­li­sier­te Gewalt fort­zu­bil­den. Wis­sen aneig­nen, Sen­si­bi­li­tät ent­wi­ckeln und Hand­lungs­si­cher­heit erlan­gen sind die Zie­le der Präventionsschulungen.

Fol­gen­de Inhal­te wer­den vermittelt:

  • Basis­wis­sen zu sexua­li­sier­ter Gewalt: Begriffs­de­fi­ni­ti­on, Stra­te­gien von Täter/-innen, Psy­cho­so­zia­le Fol­gen für Betroffene
  • Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders (Nähe und Distanz, Umgang mit Macht) 
  • Refle­xi­on des eige­nen Ver­hal­tens und Sen­si­bi­li­sie­rung für Gefährdungsmomente
  • Miss­brauchs­ver­hin­dern­de und ‑begüns­ti­gen­de Strukturen
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen bei sexua­li­sier­ter Gewalt
  • Ansprech­per­so­nen zu Miss­brauch und Prävention
  • Insti­tu­tio­nel­le Maß­nah­men (Schutz­kon­zept)
  • Recht­li­che Grundlagen

Die Schu­lun­gen fin­den in Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen statt und leben vom Aus­tausch. Die­ser fin­det Aus­druck in Dis­kus­sio­nen im Ple­num, in Grup­­pen- und Part­ner­ar­beit. Je nach Arbeits­ge­biet und Inten­si­vi­tät des Kon­tak­tes zu Min­der­jäh­ri­gen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­nen sind unter­schied­li­che Modu­le zu besuchen.

Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers

Jede Pfar­rei soll sich in wei­te­ren prä­ven­ti­ven Maß­nah­men an die Kin­der, Jugend­li­chen und schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen unter ihren Mit­glie­dern wenden.

Zum Bei­spiel könn­te es Grup­pen­stun­den zu den Kin­der­rech­ten oder in Auf­grei­fen der The­ma­tik im got­tes­dienst­li­chen Rah­men geben. Zur wei­te­ren Prä­ven­ti­ons­ar­beit gehört es auch, Eltern bzw. Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­te oder Ange­hö­ri­ge mit ein­zu­be­zie­hen (Eltern­abend, Eltern­in­fos, Elternbefragung…)

Aktuelle ISK Prozesse im Bistum

ISK Prozesse im Bistum Passau

Aktuell arbeiten folgende Verbände, Abteilungen des Ordinariates und Pfarreien an der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes

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